Wen behandle ich?
Als approbierter Psychotherapeut mit der Kassenzulassung für Verhaltenstherapie können Patienten der gesetzlichen Krankenkassen, privat Versicherte und Selbstzahler von mir behandelt werden. Eine Überweisung durch einen Arzt ist nicht notwendig. Der Tarif für Selbstzahler richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) analog zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Eine Therapieeinheit dauert 50 Minuten und wird in der Regel einmal pro Woche durchgeführt. Eine Kurzzeittherapie umfasst bis zu 24 Sitzungen, eine Langzeittherapie bis zu 60 Sitzungen. Eine Verlängerung ist bei entsprechender Indikation möglich.
Welche Störungen behandle ich?
- Depressionen, unipolar und bipolar
- Soziale Phobie
- Panikstörungen
- Agoraphobie
- Spezifische Phobien
- Generalisierte Angststörung
- Somatisierungsstörungen
- Belastungs- und Anpassungsstörungen
- Verhaltensstörungen
- Persönlichkeitsstörungen
Welche Störungen ich nicht behandle
- Suchterkrankungen
- Zwangserkrankungen
Wie kommen Sie zu mir in die Therapie?
Der übliche Weg ist der direkte telefonische Kontakt mit mir zu den entsprechenden Telefonsprechzeiten. Oder Sie können mir auch eine Nachricht über mein Kontaktformular senden. Oft wird eine Psychotherapie vom Facharzt oder Hausarzt empfohlen und dafür auch eine Überweisung ausgestellt.
Wenn keine Therapieplätze frei sind?
Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig Holstein (KVSH) hilft bei der Kontaktaufnahme zu einem Psychotherapeuten in Ihrer Nähe. Die Terminservicestelle (TSS) ist montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags von 13 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 116 117 zu erreichen. (siehe auch www.kvsh.de). Die TSS vermittelt Ihnen einen Ersttermin beim Psychotherapeuten innerhalb von vier Wochen. Wichtig ist, dass der Ersttermin nicht automatisch eine Psychotherapie nach sich zieht, z. B. wenn der Psychotherapeut keine freien Therapieplätze hat.